Weder diese Seite noch das Prüfergebnis sind eine Rechtsberatung oder eine Prüfung der Gesetzeskonformität.
Was NIS2 und das neue Cybersicherheitsgesetz sind
NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die die Mitgliedstaaten in ihre Gesetze übernehmen. In Tschechien hat sie das neue Cybersicherheitsgesetz umgesetzt, das seit dem 1. November 2025 gilt. Die Aufsicht führt die Nationale Behörde für Cyber- und Informationssicherheit.
Vereinfacht: Ein Unternehmen, für das das Gesetz gilt, soll wissen, welche Systeme und Daten es nutzt und was ihnen droht, und angemessene Maßnahmen umgesetzt haben. Schwerwiegende Vorfälle muss es melden, und für die Cybersicherheit ist die Geschäftsführung verantwortlich.
Wen es betrifft
Früher ging es vor allem um kritische Infrastruktur und große Institutionen. Nun gilt das Gesetz auch für mittlere Unternehmen, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro, sofern sie in den aufgeführten Branchen tätig sind. Dazu gehören zum Beispiel Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Dienste, die Herstellung ausgewählter Produkte, die Lebensmittelbranche oder die öffentliche Verwaltung.
Die Pflichten reichen weit über die Website hinaus: Sie betreffen Risikomanagement, Datensicherung, Zugänge zu Systemen, Lieferanten, Schulungen und die Meldung von Vorfällen. Wer dem Gesetz nicht unterliegt, kommt mit seinen Anforderungen oft als Lieferant eines regulierten Unternehmens in Berührung.
Was das für Website und E-Mail bedeutet
Website und E-Mail sind nur ein kleiner Teil der Sicherheit, dafür aber von außen sichtbar: Wer Lieferanten prüft, schaut zuerst dorthin. Eine unverschlüsselte Website, eine Domain, in deren Namen jeder E-Mails senden kann, oder Software nach Supportende verraten, dass die Grundlagen nicht beherrscht werden.
Was WebMeter prüft und was nicht
Im Report finden Sie den Abschnitt Cyberhygiene mit acht Grundlagen, die von außen sichtbar sind:
- verschlüsselte Verbindung (HTTPS, TLS 1.2 und neuer)
- im Browser erzwungenes HTTPS (HSTS)
- Schutz der E-Mail vor Fälschung (SPF, DKIM)
- eine DMARC-Richtlinie für gefälschte E-Mails
- aktuelle Website-Software ohne Versionen nach Supportende
- Sicherheits-Header
- Kontakt für Schwachstellenmeldungen (security.txt)
- signierte Domain (DNSSEC)
Der Report zeigt außerdem, welche Drittanbieterdienste die Website gleich beim Öffnen lädt, noch vor der Einwilligung des Besuchers, und in welchem Land ihre Betreiber sitzen.
WebMeter beurteilt nicht, ob das Gesetz für Sie gilt oder ob Sie es einhalten. Es sieht nicht ins Unternehmen, weder in interne Systeme noch in Datensicherungen oder Lieferanten. Das Ergebnis ist daher weder ein Audit noch ein Gutachten.