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NIS2 und Ihre Website

Das neue Cybersicherheitsgesetz betrifft viele weitere Unternehmen. Was es bringt und was davon auf der Website und in der E-Mail sichtbar ist.

Aktualisiert

Weder diese Seite noch das Prüfergebnis sind eine Rechtsberatung oder eine Prüfung der Gesetzeskonformität.

Was NIS2 und das neue Cybersicherheitsgesetz sind

NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die die Mitgliedstaaten in ihre Gesetze übernehmen. In Tschechien hat sie das neue Cybersicherheitsgesetz umgesetzt, das seit dem 1. November 2025 gilt. Die Aufsicht führt die Nationale Behörde für Cyber- und Informationssicherheit.

Vereinfacht: Ein Unternehmen, für das das Gesetz gilt, soll wissen, welche Systeme und Daten es nutzt und was ihnen droht, und angemessene Maßnahmen umgesetzt haben. Schwerwiegende Vorfälle muss es melden, und für die Cybersicherheit ist die Geschäftsführung verantwortlich.

Wen es betrifft

Früher ging es vor allem um kritische Infrastruktur und große Institutionen. Nun gilt das Gesetz auch für mittlere Unternehmen, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro, sofern sie in den aufgeführten Branchen tätig sind. Dazu gehören zum Beispiel Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Dienste, die Herstellung ausgewählter Produkte, die Lebensmittelbranche oder die öffentliche Verwaltung.

Die Pflichten reichen weit über die Website hinaus: Sie betreffen Risikomanagement, Datensicherung, Zugänge zu Systemen, Lieferanten, Schulungen und die Meldung von Vorfällen. Wer dem Gesetz nicht unterliegt, kommt mit seinen Anforderungen oft als Lieferant eines regulierten Unternehmens in Berührung.

Was das für Website und E-Mail bedeutet

Website und E-Mail sind nur ein kleiner Teil der Sicherheit, dafür aber von außen sichtbar: Wer Lieferanten prüft, schaut zuerst dorthin. Eine unverschlüsselte Website, eine Domain, in deren Namen jeder E-Mails senden kann, oder Software nach Supportende verraten, dass die Grundlagen nicht beherrscht werden.

Was WebMeter prüft und was nicht

Im Report finden Sie den Abschnitt Cyberhygiene mit acht Grundlagen, die von außen sichtbar sind:

Der Report zeigt außerdem, welche Drittanbieterdienste die Website gleich beim Öffnen lädt, noch vor der Einwilligung des Besuchers, und in welchem Land ihre Betreiber sitzen.

WebMeter beurteilt nicht, ob das Gesetz für Sie gilt oder ob Sie es einhalten. Es sieht nicht ins Unternehmen, weder in interne Systeme noch in Datensicherungen oder Lieferanten. Das Ergebnis ist daher weder ein Audit noch ein Gutachten.

Prüfen Sie Ihre Website kostenlos

Geben Sie eine Domain ein und sehen Sie in etwa einer Minute, wie Website und E-Mail bei den acht Grundlagen der Cyberhygiene abschneiden, zusammen mit den übrigen Bereichen der Website.

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Sie wissen mit dem Ergebnis nichts anzufangen? Wir bieten eine unverbindliche Beratung an, schreiben Sie einfach an kontakt@webmeter.eu.

FAQ zu NIS2 und Ihrer Website

Betrifft NIS2 auch kleine Unternehmen?

Direkt meist nicht. Das Gesetz richtet sich vor allem an mittlere und große Unternehmen in den aufgeführten Branchen. Kleine Unternehmen kommen mit seinen Anforderungen aber oft indirekt in Berührung, als Lieferanten regulierter Kunden.

Bedeutet ein gutes Ergebnis von WebMeter, dass das Unternehmen das Gesetz erfüllt?

Nein. WebMeter zeigt nur, was von außen auf der Website und im DNS sichtbar ist. Das Gesetz verlangt vor allem Risikomanagement, Maßnahmen im Unternehmen und die Meldung von Vorfällen; das lässt sich von außen nicht beurteilen.

Seit wann gilt das neue Gesetz?

Das neue tschechische Cybersicherheitsgesetz gilt seit dem 1. November 2025. Unternehmen, die es neu erfasst, müssen sich bei der Nationalen Behörde für Cyber- und Informationssicherheit von sich aus anmelden und haben für die Einführung der Sicherheitsmaßnahmen eine Übergangsfrist.

Warum zeigt WebMeter genau acht Grundlagen?

Sie sind von außen sichtbar und gehören zu den allgemein empfohlenen Grundlagen der Cyberhygiene. Sie sind keine vollständige Liste dessen, was das Gesetz verlangt.