Weder diese Seite noch das Prüfergebnis ist eine Rechtsberatung. Wir beschreiben technische Fakten, die man kennen sollte; die Vereinbarkeit mit der DSGVO und anderen Vorschriften beurteilt ein Anwalt.
Was die Regeln verlangen
Cookies und ähnliche Daten (zum Beispiel im localStorage) auf dem Gerät des Besuchers zu speichern oder von dort auszulesen, ist ohne Einwilligung nur erlaubt, wenn sie für das Funktionieren der Website notwendig sind (Warenkorb, Anmeldung, Speichern der Auswahl im Banner). Für alles andere, typischerweise Analyse und Marketing, ist eine vorherige Einwilligung nötig. Das folgt aus der ePrivacy-Richtlinie (in Tschechien § 89 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 127/2005 Slg. über die elektronische Kommunikation) und für personenbezogene Daten aus der DSGVO. Die Einwilligung muss freiwillig und aktiv erfolgen, ohne vorab angekreuzte Kästchen, und sie muss sich so leicht widerrufen lassen, wie sie erteilt wird.
Warum das für kleine Unternehmen wichtig ist
Das häufigste Problem ist nicht ein fehlendes Banner, sondern Analyse- und Werbe-Tags (Google Analytics, Meta Pixel, Google Ads und andere), die sofort beim Laden starten, unabhängig von der Wahl der Besucher. Einen solchen Fehler entdeckt jeder mit einem Browser, auch eine Aufsichtsbehörde oder die Konkurrenz.
Häufige Fehler beim Cookie-Banner
- Tags direkt im Website-Template oder im Tag-Manager eingebunden, ohne an die Einwilligung gekoppelt zu sein.
- Auf der ersten Ebene des Banners fehlt eine Ablehnen-Schaltfläche, oder sie ist in den Einstellungen versteckt.
- Kategorien sind vorausgewählt, oder das Banner teilt nur mit „wir verwenden Cookies“.
Wem die Website Besucherdaten schickt
Analyse-Tags, Chat, Karten oder eingebettete Videos schicken die IP-Adresse des Besuchers und die Adresse der Seite an andere Firmen. Der Report listet die Drittanbieterdienste auf, die die Website noch vor der Einwilligung lädt, samt dem Land ihres Betreibers.
Was WebMeter prüft und was nicht
WebMeter lädt die Startseite einmal in einem echten Browser, klickt nicht auf das Banner und zeichnet vor der Einwilligung gesetzte Cookies sowie Anfragen an bekannte Analyse- und Werbedienste auf. Es erkennt gängige Consent-Management-Tools, prüft, ob die erste Ebene des Banners eine Ablehnung anbietet, und unterscheidet bei Google Consent Mode, ob die Pings eine abgelehnte oder eine erteilte Einwilligung übermitteln.
Es sieht nicht, was nach der Einwilligung oder auf weiteren Seiten geschieht, und Dienste außerhalb seiner Liste erkennt es womöglich nicht. Findet es das Banner nicht oder kann es dessen Schaltflächen nicht eindeutig zuordnen, gibt es zur Ablehnung kein Urteil ab. Datenschutzerklärung, Rechtsgrundlage und Zwecke der Verarbeitung beurteilt es nicht.